sicherer E-Mailverkehr

binary-system-105202_150Wer E-Mails nutzt, muss sich darüber im klaren sein, dass deren Inhalte leicht von Dritten gelesen oder verändert werden können. E-Mails gleichen Postkarten und sollten deshalb auch wie solche verwendet werden. Für vertrauliche Mitteilungen, wie sie oft zwischen Anwalt und Mandant ausgetauscht werden, sind E-Mails nicht geeignet.

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Beschlagnahme, Sicherstellung

Die Sicherstellung ist die Herstellung staatlicher Gewalt über einen Gegenstand und damit Oberbegriff der Beschlagnahme.

Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme

Die Beschlagnahme wird nötig, wenn die Sicherstellung nicht funktioniert, weil der Betroffene etwas dagegen hat. Der Staat übt mit der Beschlagnahme sein Gewaltmonopol aus. Die Beschlagnahme ist folglich die Sicherstellung eines Beweismittels gegen den Willen des Betroffenen. Regeln finden sich für die Sicherstellung in § 94 Abs. 1 StPO und für die Beschlagnahme in § 94 Abs. 2 StPO. | Weiter…