Die Sicherstellung ist die Herstellung staatlicher Gewalt über einen Gegenstand und damit Oberbegriff der Beschlagnahme.
Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme
Die Beschlagnahme wird nötig, wenn die Sicherstellung nicht funktioniert, weil der Betroffene etwas dagegen hat. Der Staat übt mit der Beschlagnahme sein Gewaltmonopol aus. Die Beschlagnahme ist folglich die Sicherstellung eines Beweismittels gegen den Willen des Betroffenen. Regeln finden sich für die Sicherstellung in § 94 Abs. 1 StPO und für die Beschlagnahme in § 94 Abs. 2 StPO.
Es gibt noch eine Variante: In den Fällen, in denen von den Gegenständen angenommen werden kann, dass sie dem Verfall (auch erweiterten Verfall) unterliegen, ist es für das Verfahren zweckmäßiger, die Beschlagnahme nach §§ 111c, 111b StPO vorzunehmen.
Verfall, § 73 StGB
Der Verfall wird für Gegenstände angeordnet, die durch eine vorsätzliche Straftat erlangt wurden. Ein Beispiel dafür ist Bargeld, das aus Drogengeschäften stammt.
Bei der Ermittlung von Betäubungsmitteldelikten von der Polizei gefundene Drogen unterliegen übrigens nicht dem Verfall, sondern der Einziehung, § 74 StGB.