Akteneinsicht ist Voraussetzung für effektive Verteidigung
Die Akteneinsicht ist eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Voraussetzung für eine Beratung und effektive Verteidigung in Strafverfahren. Denn mit der Akteneinsicht gleicht der Strafverteidiger den Informationsvorsprung aus, den die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde hat.
Für den Betroffenen stellt sich im Strafverfahren das Problem, dass er ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen, keine vollständige Einsicht in die gegen ihn geführte Ermittlungsakte bzw. Strafakte erhält. Ihm wird zwar in § 147 Abs. 7 StPO ein Anspruch darauf zugestanden, Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, die vollständige Akte bekommt er aber nicht.