Bundesrat will Arztstrafrecht erweitern
Der Bundesrat hat am 05.07.2013 über eine Gesetzesinitiative der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz zur Änderung des Strafgesetzbuchs entschieden und dem Bundestag zugeleitet. Der Gesetzesentwurf zielt auf die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und soll sie unter Strafe stellen.
Die Initiative lässt sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 (GSSt 2/11) zurückführen, in dem ausgesprochen wird, dass niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 2c StGB noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB anzusehen sind. | Weiterlesen…