Wie läuft die Erstberatung bei einem Strafverteidiger ab?

Wer plötzlich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Briefkasten hat, steht unter Druck. Denn allein der Vorwurf einer Straftat kann schwerwiegende Folgen haben – deshalb ist es wichtig, möglichst schnell einen Strafverteidiger einzuschalten. Viele Betroffene fragen sich: Wie läuft ein Erstgespräch eigentlich ab? Was erwartet mich?

Im Folgenden erkläre ich Schritt für Schritt, wie das Erstgespräch mit einem Strafverteidiger in meiner Kanzlei abläuft.

 

1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Der erste Schritt ist ganz unkompliziert: Sie rufen mich an oder schreiben mir über das Kontaktformular. In dringenden Fällen bekommen Sie einen kurzfristigen Termin.

 

2. Klärung des Anlasses

Zu Beginn des Gesprächs schildern Sie mir den Hintergrund ihrer Kontaktaufnahme:

Haben Sie eine Vorladung erhalten?

Gab es eine Hausdurchsuchung oder Festnahme?

Liegt Ihnen ein Anklageschrift oder ein Strafbefehl vor?

Sie müssen dabei nicht jedes Detail parat haben – das Wichtigste klären wir gemeinsam im Gespräch.

 

3. Erste rechtliche Einordnung

Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung:

Welche Vorwürfe stehen konkret im Raum?

Welche rechtlichen Konsequenzen sind denkbar?

Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll (z. B. Aussageverweigerung, Antrag auf Akteneinsicht, Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft)?

Diese erste Orientierung empfinden viele Mandanten bereits als deutliche Entlastung.

 

4. Akteneinsicht & Strategieentwicklung

Ein wichtiger Schritt ist die Akteneinsicht. Erst wenn ich die Ermittlungsakte kenne, kann ich genau einschätzen, wie die Beweislage ist und welche Strategie darauf beruhend sinnvoll ist.
Das besprechen wir gemeinsam: Sollen Sie schweigen? Ist eine Einlassung sinnvoll? Welche Verteidigungslinie bietet die besten Chancen?

 

5. Organisatorisches

Am Ende des Erstgesprächs klären wir die Formalien der Mandatsübernahme, dazu gehört die Erteilung der Vollmacht, und

wir besprechen die voraussichtlichen Kosten.

 

Fazit

Ein Erstgespräch beim Strafverteidiger ist unkompliziert, vertraulich und auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten. Ziel ist es, Sie von der Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden zu entlasten und gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen.

👉 Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben: Warten Sie nicht ab – nehmen Sie sofort Kontakt auf: 030-21232921

© Vincent Spörl, Rechtsanwalt - Alle Rechte vorbehalten. | Webdesign aus Berlin