Ihr Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wenn Sie als Zeuge geladen wurden, haben Sie nach § 68b der Strafprozessordnung (StPO) das Recht, sich eines anwaltlichen Beistands zu bedienen.

Als Zeugenbeistand berate und unterstütze ich Sie, wenn Sie in einem Gerichtsverfahren oder einer polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Vernehmung als Zeuge aussagen sollen. Ich berate Sie vor der Vernehmung und sorge während der Vernehmung dafür, dass Ihre Rechte als Zeuge gewahrt werden.

Das kann ich für Sie tun:

Meine Tätigkeit als Zeugenbeistand umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Beratung vor der Vernehmung: Ich bereite Sie auf die Vernehmung vor. Dazu gehört, Sie als Zeugen über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, wie zum Beispiel das Recht, Antworten auf solche Fragen zu verweigern, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung sie sich oder einen nahen Angehörigen der Gefahr aussetzen, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Ich erläutere den Ablauf der Vernehmung, um Sie bestmöglich vorzubereiten.
  • Schutz der Rechte des Zeugen während der Vernehmung: Ich begleite Sie als Zeugen zu der Vernehmung und stelle sicher, dass keine unzulässigen oder unangemessenen Fragen gestellt werden und Sie nicht unter Druck gesetzt wird. Falls nötig werde ich einschreiten.
  • Beratung während der Vernehmung: Sie können sich auch während der Vernehmung beraten lassen, beispielsweise wenn sie unsicher sind, ob sie eine Frage beantworten müssen.
  • Nach der Vernehmung gehe ich mit Ihnen die Verschriftung Ihrer Aussage durch und stelle sicher, dass Ihre Aussage richtig und unmissverständlich protokolliert wurde.
  • Schutz vor rechtlichen Nachteilen: Als Zeugenbeistand bin ich Berater und Beistand. Ich achte darauf, dass Sie durch Ihre Aussage keine rechtlichen Nachteile erleiden, insbesondere in Fällen, in denen Sie sich durch Ihre Aussagen möglicherweise selbst belastet könnten.

Zusammengefasst stelle ich als Zeugenbeistand sicher, dass Sie als Zeuge in einer Situation, die Sie sich nicht ausgesucht haben, geschützt sind und Ihre Rechte kennen. Ich unterstütze Sie, diese Rechte wahrzunehmen und schütze Sie vor unnötigen Belastungen und Risiken.

Termin vereinbaren

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, ein Strafbefehl gegen Sie ergangen ist oder bereits Anklage erhoben wurde, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren!






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