Was tun bei einer Vorladung durch die Polizei? – Sofortmaßnahmen
Eine polizeiliche Vorladung löst bei den meisten Betroffenen Unsicherheit aus. Oft steht in dem Schreiben nur, dass man „als Beschuldigter“ oder „als Zeuge“ erscheinen soll. Viele fragen sich: Muss ich hingehen? Muss ich aussagen? Was ist jetzt richtig?
1. Keine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, gilt: Sie sind nicht verpflichtet, dort hinzugehen. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht die Ladung ausspricht.
2. Schweigen ist Ihr gutes Recht
Auch wenn es schwerfällt: Sagen Sie zu den Vorwürfen nichts ohne vorherige anwaltliche Beratung.
Dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
👉 Wichtig: Das gilt insbesondere für Beschuldigte. Wer vorschnell aussagt, kann seine eigene Verteidigung dauerhaft schwächen.
3. Sofort anwaltliche Hilfe einholen
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Nur ein Anwalt kann:
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Akteneinsicht beantragen und die Akte vollständig einsehen
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die Vorwürfe tatsächlich und rechtlich prüfen
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und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Dadurch vermeiden Sie, unüberlegt Fehler zu machen, die später kaum zu korrigieren sind.
4. Ruhe bewahren
Viele Betroffene wollen „ihre Unschuld beweisen“ oder „die Sache kurz klären“ und sagen vorschnell zu viel. Das ist nachvollziehabr, aber riskant.
Besser: Erst beraten lassen – dann handeln.
Fazit
Bei einer polizeilichen Vorladung gilt: Keine Aussage ohne Anwalt. Keine vorschnellen Schritte. Sofort Verteidigung sichern.
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Informationen zur Beschuldigtenvernehmung