Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst alle strafbaren Handlungen, die mit illegalen Drogen zu tun haben. Zu den relevanten Straftaten gehören u.a. der Anbau, die Herstellung, der Besitz, der Handel sowie die Ein- oder Ausfuhr von Stoffen wie Cannabis, Kokain, Heroin oder Ecstasy. Das Betäubungsmittelstrafrecht hat zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und den illegalen Drogenhandel zu bekämpfen. Es legt fest, welche Stoffe verboten sind und welche Ausnahmen – etwa für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke – gelten.

Nach aktuellem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) steht nahezu jeder Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Bei der Verfolgung von Straftaten aus dem Bereich des Drogenstrafrechts stehen den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsmethoden zur Verfügung, die erheblich in die Rechte des Betroffenen eingreifen und als enorm belastend empfunden werden. Dazu gehören die Überwachung von Telefongesprächen, langfristige Observationen, Hausdurchsuchungen, der Einsatz verdeckter Ermittler sowie vorläufige Festnahmen und anschließende Untersuchungshaft.

Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts verteidige ich Sie bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Umgangs mit nicht geringen Mengen im Betäubungsmittelstrafrecht.

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