Strafverteidiger im Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen, also die Freiheit über Ort, Zeit, Form und Partner der eigenen sexuellen Betätigung selbst zu entscheiden.
Das Sexualstrafrechts stellt verschiedene Verhaltensweisen unter Strafe, die die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen verletzen. Dazu zählen sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Belästigung, die Verbreitung von pornografischem Material – insbesondere wenn die Inhalte Kinder oder Jugendliche betreffen und Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen.
Das Sexualstrafrecht legt fest, welche Handlungen verboten sind und welche Strafen im Falle der Zuwiderhandlung drohen.
Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt das Sexualstrafrecht in verschiedenen Straftatbeständen, die sich grundsätzlich danach unterscheiden, ob das strafbare Verhalten eine Missbrauchshandlung (wie der sexuelle Missbrauch von Kindern) oder eine Zwangshandlung (wie die sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) darstellt.
Was ich als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht für Sie tun kann
Sexualstrafverfahren betreffen einen höchst individuellen und intimen Lebensbereich. Das gilt für den Beschuldigten genauso wie für diejenige, die eine Sexualstraftat anzeigt. Deshalb hat der Vorwurf einer Sexualstraftat das Potential für erhebliche persönliche, soziale und grundsätzlich auch für berufliche Konsequenzen.
Der Verdacht einer Sexualstraftat geht in der Regel auf die Angaben nur einer Person zurück, die einem anderen ein Fehlverhalten zu ihren Lasten vorwirft. Der Zeugin glaubt man, der andere ist der Beschuldigte. In dem aus diesem Vorwurf entstehenden Ermittlungsverfahren fühlt sich der Beschuldigte von vornherein in der Defensive und den Beschuldigungen ausgeliefert. Dabei dient das Ermittlungsverfahren überhaupt erst der Klärung der Frage, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ist deshalb eine enorme persönliche Belastung. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich meinen Mandanten in dieser Ausnahmesituation zur Seite und setze mich für ihre Rechte und Interessen ein – engagiert, unvoreingenommen und diskret.
Wie bei anderen Straftaten auch beginnt die Arbeit des Verteidigers im Sexualstrafrecht mit der Analyse der Ermittlungsergebnisse. Ausgangspunkt ist also die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Darin finden sich die angesprochenen Angaben der Zeugin zu dem von ihr so verstandenen Tatgeschehen. Ansätze für eine erfolgversprechende Verteidigung ergeben sich in Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten häufig aus diesen (womöglich nur vermeintlich belastenden) Angaben. Eine überzeugend begründete Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft zur Frage, was nachweisbar passiert ist – und was nicht – und die entsprechende rechtliche Einordnung kann im Ermittlungsverfahren entscheidend sein. So kann ich in vielen Fällen eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.
Kommt es dennoch zur Anklage, vertrete ich Sie engagiert und konsequent vor Gericht. Dann ist mein Ziel, die Rechte meiner Mandanten effektiv zu schützen, für ein faires Verfahren und das bestmögliche Ergebnis zu sorgen.
Die Seite Sexualstrafrecht Berlin – diskrete und schnelle Verteidigung im Ernstfall bietet weitere Information, wenn Sie einen Strafverteidiger im Sexualstrafrecht suchen.
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Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in Strafverfahren und Ermittlungsverfahren in Berlin und bundesweit – auch als Pflichtverteidiger oder Zeugenbeistand.