Anwalt für Sexualstrafrecht Berlin – diskrete und schnelle Verteidigung im Ernstfall
Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen – also die Freiheit, über Ort, Zeit und Art der eigenen sexuellen Betätigung selbst zu entscheiden.
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht stellt für Beschuldigte eine erhebliche Belastung dar. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann weitreichende persönliche und berufliche Konsequenzen haben. Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu schwierigen Beweissituationen – insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und konsequente Verteidigung.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin vertrete ich ausschließlich Beschuldigte und begleite Sie diskret und konsequent durch das gesamte Verfahren. Der Fokus liegt auf einer konsequenten Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe und der bestmöglichen Wahrung Ihrer Interessen.
Was tun bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht?
Ich verteidige insbesondere bei Vorwürfen wie:
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
- sexueller Missbrauch
- sexueller Übergriff
- Vorwürfe im Zusammenhang mit digitalen Inhalten (z. B. Chatverläufe oder Bildmaterial)
Die unterschiedlichen Tatbestände erfordern eine jeweils eigenständige rechtliche Bewertung und eine auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigung.
Worum es im Sexualstrafrecht entscheidend geht
Worum es geht, worauf es ankommt
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich eine Beschuldigung tatsächlich nachweisen lässt und ob sie überhaupt ein strafbares Verhalten beschreibt.
Dabei kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:
- die Qualität der vorliegenden Aussagen
- mögliche Widersprüche
- objektive Beweismittel (z. B. Kommunikation oder Zeugen)
- die Entstehung der Anzeige
- die gesamte Einordnung der Situation
Im Falle einer Vergewaltigung kommt es beispielsweise zusätzlich darauf an, ob der entgegenstehende Wille erkennbar war. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu § 177 StGB und „Nein heißt Nein“.
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
Wenn Aussage gegen Aussage steht
In zahlreichen Verfahren steht die Aussage einer Person gegen die Aussage eines Beschuldigten.
Entscheidend ist dann nicht, wer „überzeugender wirkt“, sondern ob die Aussage einer kritischen rechtlichen und tatsächlichen Prüfung standhält.
Eine vertiefte Darstellung zur Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht finden Sie hier.
Vorladung und Ermittlungsverfahren
Sie haben eine Vorladung erhalten?
Von einem Ermittlungsverfahren erfahren Sie meist durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei oder durch erste Ermittlungsmaßnahmen.
Das richtige Verhalten in dieser frühen Phase kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Wichtig ist vor allem: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Hinweise zum weiteren richtigen Vorgehen finden Sie hier:
Vorladung wegen Sexualstraftat – was tun?
Ablauf eines Strafverfahrens
Wie läuft ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht ab?
Ein Verfahren im Sexualstrafrecht gliedert sich typischerweise in:
- Ermittlungsverfahren (Auswertung der Beweismittel)
- Entscheidung über Einstellung oder Anklage
- ggf. Hauptverhandlung
Im Ermittlungsverfahren bestehen häufig entscheidende Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf Einfluss zu nehmen.
Ziel der Verteidigung
Ziel der Verteidigung ist es, die Beweislage umfassend zu prüfen, ein realistisches Ziel festzulegen und eine diesem Ziel dienende tragfähige Strategie zu entwickeln.
Je nach Fall kann dies erfordern:
- die Belastungsaussage eingehend zu analysieren
- Widersprüche herauszuarbeiten
- eine rechtliche Einordnung vorzunehmen
- eine Stellungnahme auszuarbeiten
- auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken
Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin
Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin
Ich vertrete Beschuldigte im Sexualstrafrecht in Berlin – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen an den Anwalt im Sexualstrafrecht (FAQ):
Muss ich zur Polizei gehen?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder schriftlich auf Fragen zu antworten. Schweigen ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie es!
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort, sobald Sie von einem Vorwurf erfahren.
Was droht im Sexualstrafrecht?
Je nach Tatvorwurf drohen erhebliche Freiheitsstrafen und berufliche Konsequenzen.
Diese Seite richtet sich an Personen, die einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Berlin suchen und schnelle Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Übergriff oder Missbrauch benötigen.
Termin vereinbaren

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, ein Strafbefehl gegen Sie ergangen ist oder bereits Anklage erhoben wurde, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren!
Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in Strafverfahren und Ermittlungsverfahren in Berlin und bundesweit – auch als Pflichtverteidiger oder Zeugenbeistand.