Vorladung wegen Sexualstraftat in Berlin – was tun?
Sie haben eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat erhalten?
Dann sollten Sie jetzt keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt – Fehler zu Beginn lassen sich später oft nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Machen Sie insbesondere keine Aussage bei der Polizei, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.
Als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin vertrete ich Beschuldigte im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie in Hauptverhandlungen vor Gerichten in Berlin und berate Sie zum richtigen Vorgehen.
Lesen Sie hier, wie ich Sie ich als erfahrener Strafverteidiger in Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht unterstützen kann.
Das Wichtigste zuerst: Wie Sie jetzt richtig reagieren
Wie Sie richtig reagieren
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie:
- keine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen
- nicht zur Polizei gehen
- keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen
- keine Nachrichten, Bilder oder Dateien löschen
- frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktieren
Diese ersten Schritte sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Muss ich zur Vorladung bei der Polizei erscheinen?
Ich habe eine Vorladung bekommen – Muss ich zur Polizei?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Daraus dürfen keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
Unabhängig davon kann es im weiteren Verlauf sinnvoll sein, nach Akteneinsicht eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft abzugeben. Ob dies in Ihrem Fall ratsam ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Dazu berate ich Sie!
Sollte ich bei der Polizei aussagen?
Soll ich eine Aussage bei der Polizei machen?
In allen Fällen: Nein, nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung und Akteneinsicht.
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte wissen Sie nicht:
- was Ihnen konkret vorgeworfen wird
- welche Aussagen bereits vorliegen
- welche weiteren Beweismittel existieren
- wie der Vorfall rechtlich einzuordnen ist
Eine unüberlegte Aussage kann später kaum korrigiert werden.
Warum Akteneinsicht im Sexualstrafrecht entscheidend ist
Entscheidend ist, was in der Akte steht
Aus der Ermittlungsakte erfahren Sie, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird.
Nach Akteneinsicht prüfe ich unter anderem:
- den genauen Tatvorwurf
- Aussagen der Beteiligten
- mögliche Widersprüche
- weitere Beweismittel (z. B. Chatverläufe o.ä.)
- Ansatzpunkte für die Verteidigung
Gerade in Verfahren im Sexualstrafrecht in Berlin ist eine strukturierte Analyse der Akte die Grundlage jeder Verteidigung.
Weitere Informationen zur Bewertung von Aussagen finden Sie auf der Seite
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht und § 177 StGB und Nein heißt Nein.
Bin ich Beschuldigter oder Zeuge?
Ein entscheidender Unterschied: Beschuldigter oder Zeuge
Diese Frage ist entscheidend.
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht.
Sind Sie Zeuge, richtet sich das Verfahren nicht gegen Sie. Sie können jedoch verpflichtet sein, zu einer Vernehmung zu erscheinen.
Wenn unklar ist, in welcher Rolle Sie geladen wurden, sollte die Vorladung vorab rechtlich geprüft werden. Melden Sie sich bei mir!
Typische Vorwürfe bei einer Vorladung im Sexualstrafrecht
Häufige Vorwürfe im Sexualstrafrecht
Vorladungen der Polizei Berlin im Sexualstrafrecht betreffen häufig Vorwürfe wie:
- sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung
- sexueller Missbrauch
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Chats oder sozialen Netzwerken
- Besitz oder Verbreitung von Bild- oder Videodateien
- Belästigungsvorwürfe
Je nach Vorwurf unterscheiden sich die Verteidigungsansätze erheblich.
Anwalt bei Vorladung im Sexualstrafrecht in Berlin
Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Berlin
Ich berate und vertrete Beschuldigte bei Vorladungen im Sexualstrafrecht in Berlin.
Auch in Ihrem Fall sage ich Ihnen zu
- rechtliche Einschätzung in einem persönlichen Gespräch,
- Prüfung der Vorladung,
- Beantragung von Akteneinsicht,
- Analyse des Akteninhalts,
- anschließende Beratung und Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Anwalt bei Vorladung im Sexualstrafrecht in Berlin
Ihr Anwalt nach einer Vorladung im Sexualstrafrecht
Ich verteidige Beschuldigte in Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht bei Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
- frühzeitige Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- schnelle Akteneinsicht
- Analyse komplexer Beweislagen
- Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
Dafür sage ich Ihnen eine gute Erreichbarkeit für Ihre Fragen und die diskrete Bearbeitung Ihres Falls zu.
Häufige Fragen zur Vorladung (FAQ)
Muss ich der Polizei absagen?
Eine Absage kann sinnvoll sein. Die Kommunikation mit der Polizei übernehme ich für Sie.
Kann Schweigen gegen mich verwendet werden?
Nein. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Sollte ich Beweise selbst sichern?
Löschen Sie nichts. Nachrichten oder Dateien können für Ihre Verteidigung wichtig sein.
Wie schnell sollte ich reagieren?
So früh wie möglich. Je früher Akteneinsicht beantragt wird, desto besser lassen sich die nächsten Schritte planen.
Was kostet ein Anwalt bei einer Vorladung?
Eine erste mündliche Einschätzung und Erläuterung der Situation bekommen Sie kostenlos. Wenn Sie mich beauftragen, kann ich meist den Umfang meiner Tätigkeit nicht absehen. Sie zahlen für die Akteneinsicht und anschließende Beratung zum Inhalt der Akte einen Vorschuss von 600 EUR, der im weiteren auf das Honorar angerechnet wird.
Kontakt bei Vorladung wegen Sexualstraftat in Berlin
Warten Sie nach einer Vorladung nicht ab!
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie nicht unüberlegt handeln oder einfach abwarten.
Je früher Sie reagieren, desto besser sind die Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.
Ich biete Ihnen eine kurzfristige, vertrauliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Rufen Sie mich an unter: 030-21232921
Termin vereinbaren

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, ein Strafbefehl gegen Sie ergangen ist oder bereits Anklage erhoben wurde, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren!
Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in Strafverfahren und Ermittlungsverfahren in Berlin und bundesweit – auch als Pflichtverteidiger oder Zeugenbeistand.