Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Jugendliche noch in der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen befinden und in dieser Phase Grenzen erkunden, die ihnen seitens ihrer Eltern oder seitens des Gesetzgebers gestellt werden – was zu gelegentlichen Überschreitungen eben dieser Grenzen führen kann. Bricht ein Jugendlicher dabei geltende Gesetze, so kommt das Jugendstrafrecht zum Tragen. Dabei handelt es sich um ein „Sonderstrafrecht für junge Täter“, das vor allem darauf abzielt, dass es zukünftig zu weiteren Straftaten kommt. In diesem Sinne ist das Jugendstrafrecht von einem erzieherischen Gedanken geprägt.
Als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht vertrete und verteidige ich Sie während und nach dem Strafverfahren. Ich bin mit den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets vertraut und trete, wenn möglich, für die Abwendung einer Strafe oder eine milde Bestrafung für Jugendliche ein. Dies gilt im Besonderen für jugendtypische Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung (Graffiti), Körperverletzung und Erschleichen von Beförderungsleistungen (Schwarzfahren).