Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens
Strafbefehlsverfahren soll ausgeweitet werden. Der Strafbefehl, das Strafbefehlsverfahren Der Strafbefehl ist eine strafgerichtliche Entscheidung, die – im Strafbefehlsverfahren – anstelle eines Strafurteils ergehen kann. Es handelt sich beim Strafbefehlsverfahren um ein schriftliches Verfahren, das „summarisch“ ohne Hauptverhandlung (und deren Beweisaufnahme) auskommt und dient der beschleunigten Verfahrenserledigung. Ursprünglich für die vereinfachte und beschleunigte Erledigung von Bagatellkriminalität gedacht, die in den Zuständigkeitsbereich des Strafrichters beim Amtsgericht fällt, wurde der Anwendungsbereich des Strafbefehlsverfahrens in den Strafrechtsänderungsgesetzen von 1979 und 1987 sukzessive erweitert und […]
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