Doping im Fitnessstudio – wann wird’s strafbar?

Ein Paket aus dem Ausland, vom Zoll beschlagnahmt, eine Hausdurchsuchung – nicht selten geraten Freizeitsportler in Berlin ins Visier der Ermittlungsbehörden.

Viele glauben: Doping ist nur im Profisport strafbar. Doch das ist ein Irrtum. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Auch Doping im Freizeitsport oder beim Bodybuilding kann eine Straftat sein.

Ich bin Strafverteidiger Vincent Spörl aus Berlin und erkläre, wann der Umgang mit Dopingmitteln erlaubt ist, ab wann er strafbar wird – und was Sie tun sollten, wenn gegen Sie ermittelt wird.

Was regelt das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)?

Das „Gesetz gegen Doping im Sport“ (AntiDopG) stellt verschiedene Handlungen mit Dopingmitteln unter Strafe, darunter:

  • Herstellung, Handel oder Abgabe von Dopingmitteln
  • Anwendung bei anderen Personen
  • Besitz oder Erwerb nicht geringer Mengen
  • sowie Selbstdoping, wenn es auf einen Wettbewerbsvorteil im organisierten Sport abzielt

Das Gesetz richtet sich also nicht nur gegen Profisportler, sondern betrifft auch viele Freizeitsportler in Berlin, die leistungssteigernde Präparate im Fitnessstudio nutzen.

Warum der BGH auch Fitnesssport als „Sport“ einstuft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Krafttraining und Bodybuilding im Fitnessstudio als „Sport“ im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes gelten.
Das bedeutet:

Doping ist auch im Freizeit- und Breitensport strafbar – selbst ohne Wettkampf.

Damit kann auch der Besitz von Dopingmitteln zum Eigengebrauch im Sport strafbar sein, wenn eine nicht geringe Menge vorliegt.

Ab wann ist der Besitz von Dopingmitteln strafbar?

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 3 AntiDopG ist der Besitz von Dopingmitteln strafbar, wenn die Wirkstoffmenge bestimmte Grenzwerte übersteigt.

Beispiele aus der Dopingmittel-Mengenverordnung (DmMV):

  • Testosteron: ab 632 mg
  • Trenbolon: ab 150 mg
  • Nandrolon: ab 45 mg

Diese Werte sind entscheidend: Wer sie überschreitet, riskiert ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz – auch wenn die Mittel nur für den Eigenbedarf im Fitnessstudio bestimmt waren.

Ermittlungsverfahren in Berlin wegen Dopingmitteln – was passiert?

In meiner Praxis als Strafverteidiger in Berlin beginnen viele Verfahren mit einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme, etwa durch Zoll oder Polizei.

Typische Ausgangssituationen:

  • Verdächtige Sendungen mit Dopingpräparaten werden vom Zoll entdeckt
  • In Fitnessstudios werden Dopingmittel gefunden
  • Trainer oder Ärzte geraten unter Verdacht der Weitergabe

In solchen Fällen gilt:

  • Schweigen Sie. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, der Erfahrung mit Dopingverfahren hat.

Hinweis: In vielen Fällen lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen – vorausgesetzt, Sie holen sich frühzeitig rechtlichen Beistand.

Welche Strafen drohen bei Dopingverstößen?

Das Anti-Doping-Gesetz sieht teils folgende Strafen vor:

Verstoß Strafandrohung
Besitz oder Erwerb nicht geringer Mengen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Handel oder Abgabe an andere Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Gewerbsmäßiger Handel oder Abgabe an Minderjährige Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
Selbstdoping bei Wettkämpfen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Auch Einträge im Führungszeugnis oder berufliche Konsequenzen (z. B. für Trainer, Ärzte, Beamte) sind möglich.

Wann ist Doping nicht strafbar?

Kein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz liegt vor, wenn:

  • die Mittel nur in geringer Menge oder nicht zu Dopingzwecken im Sport besessen werden,
  • oder eine ärztliche Verschreibung vorliegt (z. B. bei medizinischer Testosterontherapie).

Das bedeutet, dass derjenige nicht gegen das Anti-Doping-Gesetz verstößt, der Dopingmittel für die Anwendung außerhalb organisierter Wettkämpfe für rein private, zum Beispiel ästhetische oder medizinische, Zwecke besitzt oder verwendet.

Allerdings gilt hier wie so oft: Dass ein Verhalten nicht strafbar ist, schützt den Betroffenen nicht unbedingt vor einem Ermittlungsverfahren oder Zwangsmaßnahmen.

Daher ist eine frühe anwaltliche Beratung immer ratsam.

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FAQ – Häufige Fragen zum Doping-Strafrecht in Berlin

Ab wann ist Doping strafbar?
→ Wenn die in der Dopingmittel-Mengenverordnung festgelegte „nicht geringe Menge“ überschritten ist.

Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Dopingmitteln?
→ Schweigen, nichts unterschreiben, und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.

Ist Doping im Fitnessstudio immer verboten?
→ Nein, entscheidend sind Mengen und Zweck der Anwendung – aber rechtmäßiges Verhalten schützt nicht immer vor Ermittlungen.

 

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