Arzneimittelstrafrecht

Das Arzneimittelstrafrecht beschäftigt sich mit allen strafrechtlichen Vorschriften, die den Umgang mit Arzneimitteln regeln. Es ist vor allem im Arzneimittelgesetz (AMG) verankert und dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

In Deutschland ist es nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG) verboten, ein Dopingmittel – zum Beispiel Anabolika – herzustellen, mit ihm Handel zu treiben, zu veräußern oder abzugeben. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass das Dopingmittel ein in Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält. Als Strafverteidiger im Arzneimittelstrafrecht verteidige ich Sie z.B. bei Vorwürfen zu Erwerb oder Besitz von Dopingmitteln oder Anabolika wie Metandienon, Trenbolon, Nandrolon, Metenolon, Stanozolon, Testosteron und anderen.

Im Bereich des Arzneimittelstrafrechts sind insbesondere folgende Straftaten relevant:

  • 1. Inverkehrbringen und Handel mit Arzneimitteln: Herstellung, Vertrieb oder Abgabe ohne Zulassung, Verkauf gefälschter, unwirksamer oder schädlicher Arzneimittel, Handel mit Arzneimitteln außerhalb legaler Vertriebswege
  • 2. Verstöße gegen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen: Herstellung unter Verstoß gegen Gute Herstellungspraxis (GMP), Abgabe von Arzneimitteln ohne erforderliche Sachkenntnis, Vernachlässigung von Dokumentations- und Prüfpflichten
  • 3. Unerlaubte Heilbehandlungen: Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel, Irreführende Angaben über Wirkungen oder Risiken
  • 4. Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder Doping: Überschneidungen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Verbotener Umgang mit Dopingmitteln im Sport (Anti-Doping-Gesetz)

Der Zweck des Arzneimittelstrafrechts ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit. So soll es sicherstellen, dass nur geprüfte, sichere und wirksame Arzneimittel in Verkehr gebracht sowie Arzneimittelfälschungen und illegaler Arzneimittelhandel unterbunden werden.

Zu den im Arzneimittelstrafrecht typischen Straftaten gehört der illegale Verkauf von nicht zugelassenen oder gefälschten Arzneimitteln, oft über das Internet. Ebenfalls verbreitet ist die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept, etwa wenn Apotheken oder Privatpersonen Arzneimittel unzulässig weitergeben. Häufig sind auch Verstöße gegen Sicherheits- und Dokumentationspflichten, zum Beispiel bei der Herstellung oder Lagerung von Medikamenten. Zudem spielt der unerlaubte Umgang mit Dopingmitteln im Sport eine große Rolle.

Als Anwalt für Strafrecht übernehme ich Ihre Strafverteidigung bei Anschuldigungen im Bereich des Arzneimittelstrafrechts.

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