Betäubungsmittelstrafrecht
Nach aktuellem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) steht nahezu jeder Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Bei der Verfolgung von Straftaten aus dem Bereich des Drogenstrafrechts stehen den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsmethoden zur Verfügung, die erheblich in die Rechte des Betroffenen eingreifen und als enorm belastend empfunden werden. Dazu gehören die Überwachung von Telefongesprächen, langfristige Observationen, Hausdurchsuchungen, der Einsatz verdeckter Ermittler sowie vorläufige Festnahmen und anschließende Untersuchungshaft.
Als Strafverteidiger im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts verteidige ich Sie bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Umgangs mit nicht geringen Mengen im Betäubungsmittelstrafrecht.