Schwerpunkt Jugendstrafrecht

Jugendliche sind in der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen. Dabei erkunden sie die Grenzen, die ihnen ihre Eltern und andere Autoritäten setzen. Es kommt nicht selten vor, dass Jugendliche dabei Grenzen gelegentlich auch überschreiten. Manche grenzverletzenden Verhaltensweisen brechen Gesetze. Dann gerät der Jugendliche mit seinem Verhalten in den Bereich der Kriminalität.

Der Gesetzgeber ist sich bewusst, dass die Entwicklung von Jugendlichen nicht immer gradlinig verläuft und Konflikte – auch mit dem Gesetz – manchmal Teil dieser Entwicklung sind. Deshalb wurde das Jugendstrafrecht als „Sonderstrafrecht für junge Täter“ geschaffen. Das Jugendstrafrecht will die Tat des straffällig gewordenen Jugendlichen in dessen bisherige Entwicklung einordnen und versucht, mit seiner Reaktion auf das strafbare Verhalten zu verhindern, dass es zukünftig zu weiteren Straftaten kommt. Anders als das Erwachsenenstrafrecht wird das Jugendstrafrecht deshalb vom Erziehungsgedanken geprägt.

Meine Tätigkeiten als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht

Als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht berat und vertrete ich Jugendliche und junge Heranwachsende, die einer Straftat beschuldigt werden. Ich achte darauf, dass sie fair behandelt werden und erkläre ihnen und ihren Eltern die Situation. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Strafverteidiger begleite ich Vernehmungen, prüfe die Beweise und entwickle gemeinsam mit den Betroffenen eine Strategie, die auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts abgestimmt ist. Dazu gehört es zum Beispiel, auf erzieherische Maßnahmen anstelle einer harten Strafe hinzuwirken, Gespräche mit Jugendgerichtshilfe oder Staatsanwaltschaft zu führen und den Jugendlichen durch das gesamte Verfahren zu begleiten. Mein Ziel ist es, ein Ergebnis zu erreichen, das sowohl gerecht als auch hilfreich für die Entwicklung des jungen Menschen ist.

  • Beratung des Jugendlichen und der Eltern: Ich erkläre, was der Vorwurf bedeutet, gebe Hinweise, ob der Jugendliche etwas sagen sollte oder besser schweigt. Ich nehme Ihnen Ihre Ängste und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Begleitung polizeilicher Vernehmungen: Als Ihr Strafverteidiger begleite ich alle Vernehmungen und achte darauf, dass Sie nicht unter Druck gesetzt werden, Sie Ihre Rechte kennen und keine unüberlegten Aussagen machen.
  • Einsicht in die Ermittlungsakten: Ich prüfe, welche Beweise gegen Sie vorliegen, ob es Fehler oder Widersprüche in Aussagen gibt und analysiere Gutachten und polizeiliche Maßnahmen.
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Im Rahmen einer individuellen Verteidigungsstrategie wägen wir ab, ob die Tat bestritten oder eingeräumt werden sollte. Außerdem überlegen wir, welche erzieherischen Maßnahmen gegebenenfalls sinnvoll und realistisch wären. In Absprache mit der Jugendgerichtshilfe und der Staatsanwaltschaft wirke ich auf eine möglichst günstige Lösung hin.
  • Austausch mit der Jugendgerichtshilfe: Als Ihr Strafverteidiger hole ich mir Informationen über Ihre Lebenssituation ein und erarbeite gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe mögliche Auflagen oder Hilfsmaßnahmen.
  • Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht: Im Sinne einer möglichst milden Sanktion kann die Einstellung des Verfahrens angeregt werden – etwa mit bestimmten Auflagen. Außerdem werde ich mich stets für milde Maßnahmen anstelle harter Strafen einsetzen.
  • Vertretung vor Gericht: Im Rahmen meiner Vertretung befrage ich Zeugen, greife Beweise an und unterstütze Sie während der gesamten Verhandlung.
  • Unterstützung nach dem Urteil: Wenn das Urteil gesprochen wurde, kann ich prüfen, wie gegebene Auflagen erfüllt werden können. Außerdem prüfe ich, ob es die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Anwendung von Jugendstrafrecht

Wenn Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren Straftaten begehen, findet das Jugendstrafrecht uneingeschränkt Anwendung. Im Alter zwischen 18 und 21 Jahren gilt man im Strafrecht als Heranwachsender. Auf Heranwachsende wird das Jugendstrafrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet.

Verfahren im Jugendstrafrecht

Zuständig für die Verfolgung der Straftaten Jugendlicher ist die Staatsanwaltschaft. Sie führt in Jugenddezernaten Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. In den Jugenddezernaten bearbeitet die Staatsanwaltschaft daneben auch Verfahren, in denen Jugendliche und Kinder Opfer von Straftaten Erwachsener wurden, sogenannte Jugendschutzsachen.

Für die Rechtsprechung sind die Jugendgerichte zuständig. Sie werden aus Abteilungen der Amtsgerichte und Kammern der Landgerichte gebildet. Einen eigenständigen Gerichtszweig für Straftaten Jugendlicher gibt es also nicht.

Neben Staatsanwaltschaft und Gericht ist die Jugendgerichtshilfe am Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende beteiligt. Die Jugendgerichtshilfe bringt gemäß § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Neben dem Verteidiger begleitet die Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen im Strafverfahren.

Vorteile des Jugendstrafrechts

Die Anwendung von Jugendstrafrecht hat für den Betroffenen erhebliche Vorteile. Ziel des Jugendstrafrechts ist in erster Linie die Erziehung des jugendlichen Straftäters, nicht seine Bestrafung. Deshalb gelten die im Erwachsenenstrafrecht durch das Strafgesetzbuch festgelegten Mindeststrafen nicht. Im Jugendstrafrecht stehen der Justiz außerdem eine Reihe weiterer Sanktionen zur Verfügung, um angemessen auf das strafbare Verhalten des Jugendlichen reagieren zu können.

In § 5 JGG werden die Sanktionen in Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel und Jugendstrafe eingeteilt. Dabei soll stets die Sanktion gewählt werden, die mit Blick auf die Persönlichkeit des Täters, die beste Chance auf seine Resozialisierung verspricht.

Auf Jugendstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt

Mit einem engagierten und mit den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets vertrauten Rechtsanwalt oder Strafverteidiger an seiner Seite, hat der straffällig gewordene Jugendliche gute Chancen, für seinen Fehltritt nicht oder nur mild bestraft zu werden. Das gilt vor allem bei jugendtypischen Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung (Graffiti), Körperverletzung und Erschleichen von Beförderungsleistungen (Schwarzfahren), bei denen nicht selten sogar eine Verfahrenseinstellung möglich ist.

Aber auch bei Raub- und Erpressungsdelikten, wie Raub, räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl, kann ein in Jugendstrafsachen erfahrener Rechtsanwalt oft erreichen, dass nur leichte Strafen verhängt werden.

Mit Jugendstrafrecht vertrauten Strafverteidiger beauftragen

Sowohl das Ermittlungsverfahren als auch die Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht unterscheiden sich so erheblich von den übrigen Strafverfahren, dass die Beauftragung eines spezialisierten Strafverteidigers oder Rechtsanwalts dringend ratsam ist.

Sollten Sie Beratungsbedarf haben oder sich verteidigen lassen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Termin vereinbaren

Vincent Spörl Rechtsanwalt und Strafverteidiger Berlin

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, ein Strafbefehl gegen Sie ergangen ist oder bereits Anklage erhoben wurde, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren!

Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in Strafverfahren und Ermittlungsverfahren in Berlin und bundesweit – auch als Pflichtverteidiger oder Zeugenbeistand.








    © Vincent Spörl, Rechtsanwalt - Alle Rechte vorbehalten. | Webdesign aus Berlin