Strafbefehl erhalten – was bedeutet das?

Einleitung: Wenn plötzlich ein Strafbefehl im Briefkasten liegt

Ein Strafbefehl vom Amtsgericht sorgt oft für große Verunsicherung. Viele Betroffene wissen nicht, was dieses Schreiben konkret bedeutet und ob sie etwas unternehmen müssen.

Wichtig zu wissen: Wer einen Strafbefehl erhält, ist angeklagt in einem Strafverfahren. In diesem Beitrag erklärt Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin, was ein Strafbefehl nach der Strafprozessordnung (StPO) bedeutet, wann er erlassen wird – und wie Sie richtig reagieren.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung.
Das Gericht setzt im Strafbefehl die Strafe in einem ausschließlich schriftlichen Verfahren fest.

Das ist zulässig, wenn:

  • es sich um ein Vergehen handelt (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Computerbetrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung),
  • die Beweislage klar ist und
  • die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält.

Mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls erhebt die Staatsanwaltschaft gleichzeitig die öffentliche Klage. Das bedeutet: Sie beendet das Ermittlungsverfahren und gibt die Akten an das Amtsgericht weiter.

Wie genau das Strafbefehlsverfahren abläuft – vom Ermittlungsverfahren bis zur Zustellung – erfahren Sie im Beitrag
Ablauf des Strafbefehlsverfahrens – Schritt für Schritt erklärt

Welche Strafen darf der Strafbefehl enthalten?

Im Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden, zum Beispiel:

  • Geldstrafe (in Tagessätzen)
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • Fahrverbot
  • Einziehung oder Vernichtung von Gegenständen
  • Absehen von Strafe

Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung darf nur verhängt werden, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat.

In der Praxis ist die Geldstrafe die häufigste Sanktion im Strafbefehlsverfahren.

Warum gibt es den Strafbefehl überhaupt?

Das Strafbefehlsverfahren soll Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten
und einfache Strafsachen schnell und ohne Hauptverhandlung erledigen.

Für Betroffene bedeutet das: Sie erhalten ohne vorherige Anhörung eine schriftliche Verurteilung, die einer Gerichtsentscheidung gleichkommt – wenn kein Einspruch erfolgt.

Was steht im Strafbefehl?

Ein Strafbefehl enthält unter anderem:

  1. Personendaten des Angeklagten
  2. Tatbeschreibung (Tatzeit, Tatort, Tatvorwurf)
  3. Gesetzliche Grundlage (§ und Absatz)
  4. Beweismittel
  5. Festgesetzte Strafe
  6. Belehrung über den Einspruch

Die Belehrung weist auf die wichtigste Frist hin:
Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden.

Was passiert, wenn kein Einspruch eingelegt wird?

Wird kein Einspruch erhoben, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er steht dann einem Urteil gleich, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen:

  • Eintrag im Bundeszentralregister
  • ggf. Eintrag im Führungszeugnis
  • Vollstreckung der Strafe
  • Einziehung von Taterträgen
  • evtl. Folgen für den Arbeitsplatz oder die Fahrerlaubnis

Wann lohnt sich der Einspruch gegen den Strafbefehl?

Ein Einspruch ist möglich, wenn:

  • der Tatvorwurf nicht zutrifft,
  • die Strafe zu hoch erscheint,
  • Beweislage uneindeutig ist oder
  • rechtliche Fehler vorliegen.

Der Einspruch kann sich auch nur auf bestimmte Punkte beziehen (z. B. Höhe der Tagessätze). Nach dem Einspruch kommt es in der Regel zur Hauptverhandlung, in der Beweise geprüft und Zeugen gehört werden.

Ein erfahrener Strafverteidiger in Berlin kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Fristen sicher wahren.

Warum anwaltliche Hilfe so wichtig ist

Das Strafbefehlsverfahren läuft schriftlich und schnell. Das macht es effizient, aber auch fehleranfällig.

Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • Akteneinsicht beantragen,
  • die Beweislage prüfen,
  • Einspruch einlegen und
  • ggf. eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe erreichen.

Gerade bei unklarer Beweislage oder überzogenen Strafen lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.

Fazit: Nicht einfach akzeptieren – prüfen lassen

Ein Strafbefehl ist kein harmloses Schreiben, sondern eine gerichtliche Verurteilung auf dem Papier.
Wer die zweiwöchige Frist versäumt, erschwert seine Verteidigung oder macht sie unmöglich.

Handlungsempfehlung:
Lassen Sie jeden Strafbefehl von einem erfahrenen Strafverteidiger prüfen. Insbesondere dann, wenn Sie den Tatvorwurf bestreiten oder die Strafe unverhältnismäßig erscheint.

Kontakt – Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin

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FAQ zum Thema Strafbefehl

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen?
→ Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einzulegen.

Was passiert, wenn ich keinen Einspruch einlege?
→ Der Strafbefehl wird rechtskräftig und gilt wie ein Urteil – mit Eintrag im Register und ggf. im Führungszeugnis.

Kann ich den Einspruch später zurücknehmen?
→ Ja, unproblematisch bis zum Beginn der Hauptverhandlung. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft auch danach bis zur Urteilsverkündung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Strafbefehl – Urteil ohne Hauptverhandlung

Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens

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