Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin
Rechtsanwalt Vincent Spörl ist seit über 15 Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er wird vom Tagesspiegel 2025 zu Berlins besten Rechtsanwälten im Strafrecht gezählt. Rechtsanwalt Spörl ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Sie haben eine Vorladung erhalten oder gegen Sie wird wegen einer Sexualstraftat ermittelt?
Sie erreichen mich telefonisch unter 030-21232921 oder über das Kontaktformular.
Eine erste kurze Einschätzung Ihres Verfahrens ist kostenlos.
Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht
Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht kann für Beschuldigte erhebliche persönliche, berufliche und strafrechtliche Folgen haben. Bei Ermittlungen wegen Vergewaltigung, sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch kommt es immer wieder auf eine genaue Prüfung der Aussagen von Zeugen und der Kommunikation zwischen den Beteiligten an.
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin verteidige ich im Sexualstrafrecht ausschließlich Beschuldigte, grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium.
Der Einstieg in die Verteidigung ist immer die Einsicht in die Akte. Dabei geht es darum nachzuvollziehen, wie es zu dem Verdacht gekommen ist, welche konkrete Verdachtslage besteht und auf welchen Beweisergebnissen sie beruht. Danach berate ich dazu, ob eine eigene Erklärung zur Verteidigung gegen die Vorwürfe oder eine andere Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Bei welchen Vorwürfen im Sexualstrafrecht ich verteidige
Ich verteidige insbesondere bei Vorwürfen wie:
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
- sexueller Missbrauch
- sexueller Übergriff
- Vorwürfe im Zusammenhang mit digitalen Inhalten (z. B. Chatverläufe oder Bildmaterial)
- Kinderpornographie
- Jugendpornographie
- sexuelle Belästigung
- Stealthing
Die unterschiedlichen Tatbestände erfordern eine jeweils eigenständige rechtliche Bewertung und eine auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigung.
Anwalt bei Vergewaltigungsvorwurf und sexuellem Übergriff
Ein häufiger Gegenstand sexualstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind Vorwürfe der Vergewaltigung oder des sexuellen Übergriffs nach § 177 StGB. Für die Verteidigung kommt es dabei auf den konkret geschilderten Ablauf an. Zu prüfen ist insbesondere, welche Handlungen behauptet werden, wie die Beteiligten miteinander kommuniziert haben und auf welche weiteren Beweismittel sich der Tatvorwurf stützt.
Gerade wenn sich der Tatvorwurf im Wesentlichen auf die Angaben einer Person stützt, ist eine genaue Prüfung der Entstehung und Entwicklung der Aussage erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen des § 177 StGB und ‚Nein heißt Nein“
Worum es im Sexualstrafrecht entscheidend geht
Entscheidend ist zunächst, ob sich die erhobene Beschuldigung tatsächlich nachweisen lässt und ob der geschilderte Sachverhalt überhaupt einen Straftatbestand erfüllt.
Dafür müssen die Aussagen und die sonstigen in der Ermittlungsakte dokumentierten Beweismittel im Zusammenhang geprüft werden. Besondere Bedeutung kann dabei der Entstehung und Entwicklung einer Belastungsaussage zukommen.
Bei einer belastenden Zeugenaussage werden insbesondere ihre Entstehungsgeschichte, ihre Entwicklung über mehrere Vernehmungen, ihre innere und äußere Konstanz, ihr Detailreichtum sowie mögliche Widersprüche zu objektiven Beweismitteln geprüft. Ausgangspunkt ist dabei eine ergebnisoffene Analyse der Frage, ob die Aussage auch anders als durch ein tatsächliches Erleben entstanden sein kann.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
In zahlreichen Verfahren steht die Aussage einer einzelnen Person im Mittelpunkt – wie ich solche Fälle prüfe, erläutere ich hier: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht
Kinderpornographie und § 184b StGB
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes, Erwerbs oder der Weitergabe kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB. Solche Verfahren beginnen häufig mit einer Durchsuchung und der Sicherstellung von Mobiltelefonen und Computern. Entscheidend ist anschließend die konkrete Prüfung der sichergestellten Daten und der Frage, ob und in welchem Umfang sich daraus ein begründeter Verdacht auf Besitz, Erwerb oder eine Weitergabe ergibt.
Vorladung und Ermittlungsverfahren
Von einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin erfahren Sie meist durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei oder durch erste Ermittlungsmaßnahmen.
Das richtige Verhalten in dieser frühen Phase kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Wichtig ist vor allem: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Hinweise zum weiteren richtigen Vorgehen finden Sie hier:
Vorladung wegen Sexualstraftat – was tun?
Ein Verfahren im Sexualstrafrecht gliedert sich typischerweise in:
- Ermittlungsverfahren (Auswertung der Beweismittel)
- Entscheidung über Einstellung oder Anklage
- ggf. Hauptverhandlung (in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin I)
Im Ermittlungsverfahren bestehen häufig entscheidende Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf Einfluss zu nehmen.
Bei Tatvorwürfen, die Verbrechen betreffen, kann bereits im Ermittlungsverfahren auch die Frage eines Haftbefehls und der Untersuchungshaft relevant werden. Weitere Informationen finden Sie unter Untersuchungshaft im Strafverfahren.
Ziel der Verteidigung
Nach der Akteneinsicht berate ich meine Mandanten, wie sie sich zum Tatvorwurf verhalten sollten. Je nach Beweislage kann es sinnvoll sein, zunächst zu schweigen, eine schriftliche Einlassung abzugeben, einzelne Beweisergebnisse anzugreifen oder auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinzuwirken.
Kommt es zur Anklage, richtet sich die weitere Verteidigung nach der konkreten Beweislage und dem Verlauf der Hauptverhandlung.
Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Berlin
Wenn gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird, können Sie mich telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Verteidigungsmöglichkeiten. Sollte ich ausnahmsweise telefonisch nicht erreichbar sein, rufe ich Sie schnellstmöglich zurück.
Eine erste kurze telefonische Einschätzung Ihrer Situation ist kostenlos. Die Kosten einer Akteneinsicht und weiterer Beratung konkret zum Akteninhalt liegen bei 600,00 EUR.
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Häufige Fragen an den Anwalt im Sexualstrafrecht (FAQ):
Sollte ich mich sofort äußern?
Nein. Dazu sind Sie nicht verpflichtet und Sie sollten auch nicht mit der Polizei sprechen. Schweigen ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie es! Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier: Muss ich mit der Polizei sprechen?
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort, sobald Sie von einem Vorwurf erfahren.
Was droht im Sexualstrafrecht?
Je nach Tatvorwurf drohen erhebliche Freiheitsstrafen und berufliche Konsequenzen.
Diese Seite richtet sich an Personen, die einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Berlin suchen und schnelle Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Übergriff oder Missbrauch benötigen.
Termin vereinbaren

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, ein Strafbefehl gegen Sie ergangen ist oder bereits Anklage erhoben wurde, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren!
Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in Strafverfahren und Ermittlungsverfahren in Berlin und bundesweit – auch als Pflichtverteidiger oder Zeugenbeistand.